Mit copy-paste aus einer fremden Diplom-Arbeit zum gerichtlichen Experten für Personenidentifizierung
Der hier abgebildete Artikel ist ein Tatsachenbericht. Aus Respekt vor den durch staatliche Übergriffe beiseite geschafften Menschen verwenden wir hier nur Klarnamen, damit die Täter identifizierbar sind, und die noch Lebenden sich vor diesen Elementen in Sicherheit bringen können.
Ein Beitreag des Investigativ-Wissenschaftler Diplom Chemiker Dr rer nat Kühbacher ist hier zur verbesserten Darstellung eingefügt.
https://www.tiktok.com/@markus.kuehbacher/video/7654661527051455777?_r=1&_t=ZG-9A5HLrSTGan
Herr Professor Matthias Helmut Graw ist einer der Protagonisten in diesem Kriminalstück, der wegen Zweifel an der Urheberschaft seiner geistigen Werke im Rampenlicht steht. Er soll angeblich Teile seiner Dissertation (1987) abgeschrieben haben, und steht neuerdings im Rampenlicht wegen des Verdachtes des angeblichen Diebstahl von Geistesgut aus einer Diplom-Arbeit, mit der er sich den Zugang zu seiner Habilitation als Facharzt für Rechtsmedizin an der Universität Tübingen (1997) „erworben“ habe.
Professor GRAW ist ein bekannter Facharzt für Rechtsmedizin und seit 2010 Vorstand des Institutes Rechtsmedizin der Ludwig Maximilian Universität München. Er ist bei der Staatsanwaltschaft und Landgericht München ein bekannter forensischer Experte für molekularbiologische Personenidentifizierung.
Es ist allgemein bekannt, daß er seine von der Staatsanwaltschaft erhaltenen Gutachteraufträge für chemisch-toxikologische Untersuchungen nach der Strafprozeßordnung §91 ohne die gesetzlich vorgeschriebene Akkreditierung seines Personals durchführt. Das ist vergleichbar – ehrlich – wie das Fahren ohne Führerschein. Überraschend ist, daß Rechtsanwälte in der Regel genau so wenig von dieser Tatsache beeindruckt sind wie Staatsanwälte und Richter. Allerdings müssen die Opfer die Rechnung für diese offenkundigen Täuschungen im Rechtsverkehr bezahlen.
Wenig bekannt ist, daß Professor GRAW – mutmaßlich im Juni 2020 – die umfangreichen Personendaten einer 92-jährigen Überlebenden aus dem Reichsbezirk Pless in Nachbarschaft zu Auschwitz auf dem Boden einer gefälschten Todesbescheinigung manipulierte. Damit konnte er ungehindert ein staatsanwaltschaftlich angeschuldigtes Tötungsdelikt mit Insulin und Kochsalz vortäuschen, und den von ihm begehrten Herzschrittmacher der Eigentümerin, und sonstige Vermögenswerte „beiseiteschaffen“. Das „Beiseiteschaffen“ ist ein spezielles Phänomen von Herrn Professor GRAW und der mit ihm verstrickten Strafverfolgungsorgane, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, die das mit anderen Begriffen belegen.
Die hier gegenständliche Fälschung der Todesbescheinigung hat die mit ihm eng zusammenarbeitende praktische Ärztin Frau Dr med Ursula Fremmer, Gartenstrasse 1a, 82407 Wilzhofen professionell ausgestellt. Wir werden diese ermittelten, professionellen Fälschungen und Betrügereien im ärztlichen Abrechnungswesen später noch genauer beleuchten, da sie als ausserordentlich geschickt verdeckte Operation von der Bevölkerung nicht wahrnehmbar sind. Mit diesen –gefälschten – Todesbescheinigungen lassen sich zwanglos die Vermögenswerte und ganz besonders menschliche Organe von Opfern beiseiteschaffen, oder gegen den Willen der Opfer rechtmäßig „sichern“, wie die Staatsanwaltschaft in derartigen Fällen behauptet. Die 92-jährige Zeugin Frau Felizitas Z wird uns über diese gewaltsamen Übergriffe auf ihre Person später noch genauer berichten, den die Staatsanwaltschaft als „Sicherstellung“ gegen den Willen des Eigentümer bezeichnet. Wenn die Betrügereien aufgedeckt werden, zeigen die Strafermittlungsorgane deutlich die scharfe Kante, da die Wahrheit immer unangenehm ist. Es gibt Anhaltspunkte dafür, daß sich Fälschungen dieser Art, als verkehrswesentliche Eigenschaften ganz hartnäckig in den amtlichen Sterbeakten im Freistaat Bayern abbilden.
Die 92-jährige Geschädigte war auf Grund staatlicher Corona-Maßnahmen verpflichtet worden, in München zu sterben, wie der an unseren Senioren verübte Senizid in 2020 zur zwanglosen Entlastung der Rentenkassen führte. Die BILD-Zeitung berichtete ausführlich über diese Art der Kostenentlastung im November 2020. Nach staatsanwaltschaftlicher Beiseiteschaffung der Geschädigten auf Grund der gefälschten Todesbescheinigung, dem Herausbrechen von – überflüssigem – jüdischem Zahngold aus ihrem Oberkieferknochen und der von der Staatsanwältin HOFMANN angeordneten Abschlachtung mit Zerstückelung des koscher Fleisch der Geschädigten, gab es ganz überraschend konkrete Hinweise, daß Herr Professor GRAW Teile des Geistesgut seiner Dissertation (1987) von anderen Urhebern als geistiges Diebesgut abgeschrieben habe.
Die tatsächlichen Urheber seines – angeblichen – Geistesgut hatte er jedoch nicht wahrnehmbar gekennzeichnet. Weiter offenbarten Plagiatsexperten, daß es Anhaltspunkte dafür gab und noch immer gibt, daß Teile des in der Dissertation offenbarten Geistesgut gar nicht handwerklich durchführbar seien. Die Universität Hamburg als „Emittent“ der Dissertations-Urkunde von Herrn Professor GRAW, bestritt schlicht alle Vorwürfe über geistigen Diebstahl im Oktober 2022, ohne diese jedoch materiell-rechtlich überhaupt zu prüfen. Weitergehende Ermittlungen der Plagiatsexperten aus VRONIPLAG® und aus Österreich offenbarten erste konkrete Anhaltspunkte, daß in das Habilitations-Werk von Professor GRAW umfangreiches Geistesgut aus der Diplom-Arbeit von Frau Nina KAUFHOLD, und Herrn Matthias AHLBRECHT mittels copy-paste eingegangen sei.
Herr Professor GRAW bestätigte ganz überraschend zwanglos den Eingang dieses fremden Geistesgut zum Zweck seiner Einreichung bei der Habilitations-Kommission in Tübingen (1997), jedoch als sein eigenes urheberrechtsbegründendes Geistesgut, ohne das fremde Geistesgut konkret zu benennen. Wie Herr Professor GRAW den Zugang zu dem fremden Geistesgut von Frau NINA KAUFHOLD und Herrn MATTHIAS AHLBRECHT erlangte, wird noch ermittelt. Tatsache ist jedoch, dass das Fotolabor der Universität Tübingen am rechtsmedizinischen Institut, einschließlich des damaligen – bekannten – Fachpersonals eine Schlüsselrolle in der copy-paste-action im Habilitationswerk von Herrn Professor GRAW spielte. Das könnte mutmaßlich diejenige Stelle sein, in der alle fachlichen, fotografischen Reproduktionen zusammenliefen und angefertigt wurden. Nicht auszuschließen ist, daß Herr Professor GRAW hier die fraglichen copy-paste-reproduktionen bei der leitenden Person des Fotolabor in Auftrag gab, oder auch selbstständig die bekannten copy-paste-abbildungen herstellte, die in seinem Habilitationswerk und der Diplom-Arbeit von NINA KAUFHOLD aufzufinden sind.
Herr Professor GRAW war für einen Kommentar nicht zu sprechen.
Die tatsächlichen Urheber des wissenschaftlichen Geistesgut von Herrn Professor GRAW hatte angeblich bis 2023 nicht die geringsten Kenntnisse von der – überraschenden Zweckentfremdung ihres eigenschöpferischen Geistesgut. Das gilt ganz besonders für den molekularbiologischen Teil der Diplom-Arbeit von Frau NINA KAUFHOLD. Dieser ist heute, 25 Jahre nach Fertigstellung, Grundlage in jedem molekularbiologischen rechtsmedizinischen Institut, in dem Personenidentitäten überprüft werden.
Pikanterweise hat der Rechtsmediziner Herr Professor GRAW, der Experte für die Identifizierung von Personen ist, die Daten seiner Versuchspersonen in seinem Habilitations-Werk derartig „verändert“, daß die ursprünglichen Personen, die er mutmaßlich aus der Diplom-Arbeit von NINA KAUFHOLD entnommen hatte, nicht mehr auf den ersten Blick identifizierbar sind.
Nur durch aufmerksamen forensischen Vergleich der fraglichen Personendaten lassen sich die Identitäten aus dem Geistesgut von Professor GRAW auf das Geistesgut von Frau NINA KAUFHOLD zurückführen. Die fotografischen Abbildungen der DNA-Auftrennungen hingegen waren platte Kopien aus der Diplom-Arbeit, die auch jedem Laien sofort ins Auge fallen, wenn die Vergleichswerke vorliegen. Wir werden darüber noch ausführlich berichten.
Insgesamt sollte geprüft werden, ob es sich bei dem Habilitationswerk von Professor GRAW um einen genialen Akt der forensischen Täuschung handelt, und warum er über ein viertel Jahrhundert unentdeckt bleiben konnte. Ein erklärender Gesichtspunkt wäre die Tatsache, daß die ursprünglichen Verstrickungswerke von N KAUFHOLD und M AHLBRECHT in dem Sachzusammenhang mit dem Habilitations-Werk von Professor GRAW und dazu noch in der vordigitalen Zeit unbekannt waren. Damit war auch eine forensische Aufdeckung und Untersuchung des möglicherweise gestohlenen Geistesgut aus der Diplom-Arbeit KAUFHOLD gesperrt.
Die wissenschaftliche Bedeutung der Diplom-Arbeit wird nicht nur durch den unfreiwilligen „Eingang“ in das Habilitations-Werk von Professor GRAW schriftlich bestätigt, sondern auch dadurch, daß sie das Geistesgut des Nobelpreis Medizin 2022, zuerkannt an S PÄÄBO, berührt. Ganz bemerkenswert ist, daß das Habilitations-Werk von Professor GRAW schon 1997 mit dem Nobelpreisträger S PÄÄBO „seine“ eigenschöpferischen, molekularbiologischen Ergebnisse diskutierte, ohne auf die Urheberin N KAUFHOLD hinzuweisen, oder ihr mitzuteilen.
Die Staatsanwältin HOFMANN, Landgericht 1 München, hat 2020-2023 insgesamt 3 dokumentierte Razzien durchgeführt im häuslichen Gewahrsam der 92-jährigen Geschädigten und ihres Sohnes. Zweck der staatlichen Eingriffe war die Beiseiteschaffung von überflüssigem Raub-Gold, Bargeld, und ganz besonders aller wissenschaftlicher Werke, die das angeblich eigenschöpferische Geistesgut von Herrn Professor GRAW berühren und ihn angeblich als Dieb unrechtmäßig anschuldigen könnten. Sie hat sowohl die Plagiatsexperten, als auch den Sohn der 92-jährigen Geschädigten über das staatlich verursachte Tötungsdelikt und die angebliche Rufschädigung von Professor GRAW durch die Anschuldigungen über den Diebstahl seines angeblichen Geistesgut vernommen. Um ihre Anklageposition zu sichern, hat die Staatsanwältin HOFMANN das gesamte, ihr greifbar fremde Geistesgut beiseite geschafft, das sowohl in die Dissertation als auch Habilitation von Herrn Professor GRAW „eingegangen“ sein könnte. Der Sohn habe angeblich Herrn Professor GRAW, so die aufmerksame Staatsanwältin HOFMANN, als die verantwortliche Person in der Übertötung und Abschlachtung seiner 92-jährigen Mutter bezeichnet.
Frau Staatsanwältin HOFMANN behauptet weiterhin, daß der Sohn der Geschädigten angeblich aus Rache über die Abschlachtung seiner Mutter und den mutmaßlichen Goldraub aus dem Kieferknochen das Geistesgut von Herrn Professor GRAW gefälscht habe, um diesen in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Die geschädigte Frau Felizitas Z wird später noch über den mutmaßlichen Goldraub unter der Garantenpflicht (StGB §13) der Staatsanwältin HOFMANN ausführlich berichten.
Auch das Herausschneiden und Beiseiteschaffen der Herzschrittmacher-Elektroden aus dem Körper der Frau Felizitas Z und die in den staatsanwaltschaftlichen Akten falsch ermittelten Angaben über die Todeszeit seiner Mutter durch die Ermittlungsorgane hätten angeblich Rache und Hass bei dem Sohn ausgelöst. Das sei der Grund für die Fälschung des Geistesgut von Herrn Professor GRAW durch den angeschuldigten Sohn des abgeschlachteten Opfers.
Ganz besonders wollte der Sohn die reibungsfrei funktionierende Verbindung zwischen Anklagebehörde und Herrn Professor GRAW zum Wohle der Justiz durch die angeblich konstruierten Vorwürfe über den Diebstahl von fremdem Geistesgut in öffentlichen Misskredit bringen.
Die Opfer dürfen nicht vergessen werden.
Literatur-Quellen
Graw, Matthias Helmut, 1997, Die Geschlechtsdiagnose am Schädel: Morphologische, morphometrische, und molekularbiologische Untersuchungen als Beitrag zur Personenidentifizierung
Habilitationswerk aus dem Institut Rechtsmedizin, Fachbereich Medizin, der Eberhard-Karls-Universität zu Tübingen,
Kaufhold, Nina, 1996, Geschlechtsdifferenzierung am menschlichen Skelett mit Hilfe
molekulargenetischer Methoden“,
Diplom-Arbeit aus dem Fachbereich Biologie, der Eberhard-Karls-Universität zu Tübingen,
Ahlbrecht, Matthias, 1997, aus Göttingen; Geschlechtsdifferenzierung an der Pars petrosa ossis temporalis, Dissertation aus dem Fachbereich Zahnmedizin der Eberhard-Karls-Universität zu Tübingen, Signatur: STE H 52.